Sachkundiger für PSA gegen Absturz
Warum muss PSAgA überprüft werden?
Aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen muss jegliche persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) einmal jährlich von einer sachkundigen Person überprüft werden. Die
Überprüfung entspricht der PSA-Verordnung und wird nach Herstellerangaben durchgeführt und dokumentiert.
Ein weiterer Grund für die sachkundige und regelmäßige Überprüfung von PSA gegen Absturz ist, dass deren Nutzungsdauer stark von den Einsatzbedingungen und der Regelmäßigkeit der Anwendung
abhängt.